Höhere Fachschule für Sozialpädagogik

Hinweise für Praxis - Ausbildungsinstitutionen der berufsintegrierten Ausbildung an der HFS Zizers

Grundsätzliches

Die HFS Zizers führt neben der Vollzeitausbildung, resp. z.T. in Kombination damit, eine 4-jährige berufsintegrierte Ausbildung. Die folgenden Hinweise sollen interessierten Praxis-Ausbildungsinstitutionen die Rahmenbedingungen zur Praxis-Ausbildung erläutern, siehe auch Richtlinien zur Praxisausbildung berufsintegriert (bi).

Vorpraktikum

Die HFS Zizers empfiehlt Vorpraktikantinnen und Vorpraktikanten im Aufnahmeverfahren für die berufsintegrierte Ausbildung, ihr Praktikum möglichst in der künftigen Ausbildungsinstitution zu absolvieren. Das dient auch dem gegenseitigen Kennenlernen. Für das Vorpraktikum gelten die Richtlinien und Begleitpapiere der HFS Zizers. Für den Studienbeginn jeweils im August muss die Berufseignung aufgrund des Vorpraktikums bis 1. Juni nachgewiesen werden.

Ausbildungsvereinbarung

Um einen Studienplatz zu reservieren, muss ein Praxisausbildungsplatz in einer anerkannten sozialpädagogischen Ausbildungsinstitution nachgewiesen werden. Die Abmachungen zwischen Institution, Sozialpädagoge bzw. Sozialpädagogin in Ausbildung und Schule sind in der Ausbildungsvereinbarung festzuhalten. Dieses Dokument muss bei der Schule unterschrieben bis 1. Juni vorliegen.

Ausbildungsablauf

Die berufsintegrierte Ausbildung an der HFS Zizers beginnt im August und dauert 4 Jahre. Für die Theorieausbildung sind in der Regel ein wöchentlicher Schultag, 4 Kursblöcke von drei Tagen pro Jahr und eine jährliche Kurswoche vorgesehen. Der Theorie-/Praxisintegration dienen pro Studienjahr 3 – 4 Halbtage gemeinsamer Auswertung sowie im 2. und 3. Studienjahr je 4 halbtägige Sitzungen Ausbildungssupervision.

Die Praxisausbildung innerhalb der berufsintegrierten Ausbildung findet im Rahmen einer festen Anstellung in einer sozialpädagogischen Praxisinstitution statt. Die praktische Arbeitszeit soll in der Regel 75% umfassen. Sie soll nicht überschritten werden, kann jedoch allenfalls bis minimal 60% reduziert werden.

Normalerweise geht die HFS Zizers davon aus, dass die Arbeitsverhältnisse auf die gesamte Ausbildung von 4 Jahren eingegangen werden. Auf begründetes Gesuch hin kann die Arbeitsstelle nach dem 2. oder 3. Ausbildungsjahr gewechselt werden. Innerhalb der Ausbildungszeit sollen die Studierenden zunehmend pädagogische Verantwortung übernehmen können und in die Bezugspersonenarbeit einbezogen werden. Hier muss gerade in Kleininstitutionen vorgängig geprüft und unter den Ausbildungspartnern und -partnerinnen ausdiskutiert werden, wie weit dies möglich ist und ob allenfalls ein Wechsel des Ausbildungsplatzes nach 2 Jahren sinnvoll wäre und geplant werden sollte.

Anerkennung von Praxisinstitutionen

Die HFS Zizers anerkennt Praxisinstitutionen mit Schwerpunkt Sozialpädagogik, welche folgende grundsätzlichen Bedingungen erfüllen:

  1. Durch eine anerkannte HF für Sozialpädagogik der Deutschschweiz genehmigtes internes, auf die Institution angepasstes Ausbildungskonzept. Es ist vor Ausbildungsbeginn eines SpiA’s / einer SpiA eine Kopie des Anerkennungsschreibens abzugeben. Mind. alle fünf Jahre muss das Ausbildungskonzept aktualisiert und einer anerkannten HF für Sozialpädagogik für die Anerkennung eingereicht werden. Die HFS Zizers gibt dazu ein Dokument „Merkpunkte zum Verfassen eines internen Praxisausbildungskonzepts“ ab.
  2. Praxisausbildung durch qualifizierte Sozialpädagogen bzw. Sozialpädagoginnen
    mit absolvierter anerkannter PA- Weiterbildung (15 Tage oder Umfang von 300 Lernstunden gemäss Vorgaben der HF in Sozialpädagogik) , welche mit den SozialpädagogInnen i.A. zusammenarbeiten. (SozialarbeiterInnen, HeilpädagogInnen, PädagogInnen, PsychologInnen und Lehrpersonen mit mind. 2-jähriger sozialpädagogischer Berufspraxis und einer HFS anerkannten PA-Weiterbildung gelten als äquivalent).
  3. Die Institution unterstützt die transparente Zusammenarbeit mit der Schule und richtet sich nach den Richtlinien für die Praxisausbildung berufsintegriert. Detailliertere Angaben sind in den Richtlinien für die Praxisausbildung berufsintegriert der HFS Zizers aufgeführt.